Honorar und Kostenübernahme
Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, daß Sie über die Verwendung von Informationen und Daten entscheiden.
Z.B. bei Eintritt in eine private Krankenversicherung, bei Abschluss von Zusatzversicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung), oder auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Behandlungen gestellt.
Als Selbstzahler entscheiden Sie über die Beantwortung derartiger Gesundheitsfragen.
Für meine Arbeit berechne ich 80 € pro Stunde.
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten sehr unterschiedlich die Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.
Hier erfolgt die Abrechnung nach GebüH.
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie nicht.